Kreis Plön fördert E-Ladesäulen, CarSharing-Angebote und Mobilitätsstationen

Der Kreis Plön hat eine Richtlinie zur Förderung von Elektro-Mobilität entwickelt, durch die im Kreisgebiet die Einrichtung von E-Ladesäulen, CarSharing-Angeboten und Mobilitätsstationen gefördert wird. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus des Plöner Kreistages hat die Richtlinie beschlossen. Dadurch stehen 375.000 Euro bereit, um die Elektromobilität im Kreisgebiet gezielt auszubauen. Landrätin Stephanie Ladwig und der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Lutz Schlünsen, erklären dazu: „Eine moderne, breit aufgestellte Verkehrsinfrastruktur ist der Schlüssel für den Erfolg unserer Region. Mit vernetzten, nachhaltigen und gemeinschaftlich nutzbaren Verkehrsangeboten sorgen wir dafür, dass die Menschen zur Arbeit, zum Einkauf oder ihren Ärzten kommen können. Zudem schützen wir die Umwelt und erhöhen die Attraktivität unserer Kommunen.“ Landrätin Ladwig und Ausschussvorsitzender Schlünsen rufen die Kommunen des Kreises Plön auf, die Fördergelder mit hoher Förderquote zu nutzen: „Elektromobilität ist ein Baustein für einen nachhaltigen, besseren Verkehr im Kreis Plön und mit den Mobilitätsstationen schaffen wir wichtige Knotenpunkte, an denen Fuß- und Radverkehr sowie CarSharing und ÖPNV miteinander verknüpft werden.“

Antragsberechtigt sind alle Baulastträger im Kreis Plön. Folgende drei Förderelemente sind in der Richtlinie vorgesehen:

1. Errichtung von E-Ladeinfrastruktur: Baulastträger können Mittel für den Bau von Ladesäulen für Elektromobilität beantragen. Gefördert wird öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur im Kreis Plön mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Diese werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu maximal 2.000 Euro je Ladepunkt sowie maximal 3.500 Euro je Netzanschluss bezuschusst. Der Zugang zur Ladesäule muss 24 Stunden am Tag an sieben Tagen pro Woche gewährleistet sein. Die Zweckbindungsdauer beträgt sechs Jahre.

2. Auf- und Ausbau von CarSharing-Angeboten: Baulastträger können zudem Fördergelder für den Auf- und Ausbau von stationsbasierten CarSharing-Angeboten im Kreis Plön erhalten. Ein solches CarSharing-Angebot soll über einen professionellen Anbieter ermöglicht werden, der im Rahmen eines überregionalen Abrechnungsverbunds die Nutzung der Autos ermöglicht. Die Förderung sieht sowohl einen Zuschuss von 50 Euro je Fahrzeug und Monate für den förderberechtigten CarSharing-Anbieter vor, als auch die Unterstützung von Ankerkunden, die eine garantierte Mindestnutzung gewährleisten. Als Ankerkunden kommen private Unternehmen ebenso wie Kommunen in Frage. Der Kreis Plön fördert die laufenden Kosten eines Ankerkunden, die für eine nicht genutzte Mindestnutzung entstehen, bis zu 75 Prozent bis maximal 5.000 Euro im Jahr.

3. Errichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen: Das dritte Fördermittelelement bezuschusst den Bau von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel wie Fuß- und Radverkehr, CarSharing und ÖPNV miteinander verbinden. Mobilitätsstationen sollen als Verkehrsknotenpunkte das Umsteigen beispielsweise vom Fahrrad zu einer Mitfahrgelegenheit, in ein CarSharing-Auto oder den Bus erleichtern und damit die Mobilität sowohl von Einheimischen wie Touristen fördern. Die Stationen sind je nach lokaler Situation unterschiedlich gestaltbar. Im Zentrum steht die Informationsstelle, die Auskunft über die lokalen Mobilitätsangebote gibt. Ergänzt werden kann sie mit einer Bushaltestelle, E-Ladepunkten, CarSharing-Parkplätzen, einer Mitfahrbank, Miet-Fahrrädern, modernen und sicheren Fahrradständern, digitalen Abfahrttafeln oder WLAN. Die förderfähigen Kosten einer solchen Mobilitätsstation werden bis zu 75 Prozent vom Kreis Plön übernommen.

Alle Maßnahmen sehen einen Eigenanteil der Kommunen von mindestens 20 Prozent vor, wenn weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden. Zudem muss das Klimaschutz-Logo des Kreises Plön bei der grafischen Gestaltung verwendet werden. Die Richtlinie tritt zum 01.02.2019 in Kraft. Anträge auf Förderung sind bis zum 30.04. des Jahres für das jeweils laufende Jahr beim Kreis Plön zu stellen.

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