Mergers + Acquisitions

Planen Sie den Erwerb, den Verkauf oder die Übergabe eines Unternehmens? Sie denken über eine Kooperation mit Dritten nach? Der Übergang der Besitz- und Leitungsstrukturen ist ein wichtiger Entwicklungsschritt in der Sicherung eines Unternehmens für die Zukunft. Wir erstellen Unternehmensbewertungen (IDW-Standard), auf deren Basis eine Festsetzung des Kauf- bzw. Verkaufspreises möglich ist. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und bereiten mit Ihnen die Unternehmensübergabe bzw. -übernahme vor.


Unternehmensbewertung

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich, unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele, durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Nur für den Fall, dass der Liquidationswert den Fortführungswert übersteigt, kommt dieser Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht. Dem Substanzwert kommt bei der Ermittlung des Unternehmenswertes keine eigenständige Bedeutung zu.

Tatsächlich gezahlte Preise für Unternehmen können, sofern eine Vergleichbarkeit mit dem Bewertungsobjekt und eine entsprechende Zeitnähe vorliegen, zur Beurteilung der Plausibilität von Unternehmensbewertungen herangezogen werden. Eine Unternehmensbewertung können sie jedoch nicht ersetzen.

Aufbauend auf eine Vergangenheitsanalyse ist die Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse vorzunehmen. Hierzu ist eine Analyse der erwarteten leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Markt- und Umweltentwicklungen erforderlich. 

Besonderheiten können sich in einem Bewertungsfall kleinerer Unternehmen insbesondere dadurch ergeben, dass diese Unternehmen häufig nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges Management verfügen. In diesem Fall kommt der unternehmerischen Fähigkeit der Unternehmenseigner häufig eine erhebliche Bedeutung zu. Bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes kommt es grundsätzlich auf die übertragbare Ertragskraft an.

Ein Gutachter, der beauftragt wird, eine Unternehmensbewertung durchzuführen, kann dies in der Funktion eines neutralen Gutachters, Beraters oder Vermittlers tun. In der Funktion als neutraler Gutachter legt der Gutachter einen mit nachvollziehbarer Methodik ermittelten objektivierten Wert des Unternehmens vor.

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