Mobilität

Ziel in Deutschland ist es, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um insgesamt 42 - 40 % (Referenzjahr ist das Jahr 1990) zu reduzieren. 2019 sind knapp 164 Millionen Tonnen CO2 auf den Sektor zurückzuführen, im Jahr 2030 dürfen es nur noch 98 - 95 Millionen Tonnen CO2 sein. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es unter anderem einer „Elektrifizierung“ des Straßenverkehrs. Die Elektromobilität und die dazugehörige Ladeinfrastruktur werden aus diesem Grund auf den verschiedenen politischen Ebenen entsprechend gefördert.

Fördermittel des Bundes

Seit Anfang 2017 wird im Rahmen der Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur (siehe unten) der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten gefördert. Gefördert werden grundsätzlich Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 kW, Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW, sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz.

Aktuell wird an der Verlängerung der Ende 2020 auslaufenden Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur des BMVI gearbeitet. Auch in Zukunft soll sowohl Normal- als auch Schnellladeinfrastruktur Gegenstand der Förderung sein: Auf diese Weise werden alle Szenarien der Ladeinfrastrukturnutzung im öffentlichen Raum adressiert. Der nächste Förderaufruf ist für das Frühjahr 2021 geplant.

Ebenso wird für den gewerblichen Kontext (Flotten, Arbeitgeber) derzeit ein neues Förderprogramm erarbeitet, dessen Veröffentlichung für 2021 geplant ist.

KfW-Programm Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Gewährleitet wird ein pauschaler Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind:

  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).

Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein

Auch die Landesregierung Schleswig-Holstein fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Es soll ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert auf- bzw. nachladen können.

Gefördert wird die Errichtung sowohl von öffentlich zugänglichen als auch von nicht öffentlichen Ladepunkten. Die Förderung umfasst dabei neben Anschaffung und Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung ist unter anderem, dass Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird.

Die Höhe der Förderung beträgt beispielsweise

  • 500 € je Ladepunkt bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Unternehmen,
  • bis zu 7.500 € je Ladepunkt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Die Förderhöhe ist in diesem Fall abhängig von der jeweiligen Anschlussleistung.

Für Fragen rund um die Förderprogramme und der entsprechenden Beantragung sprechen Sie uns gerne an.

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Dr. Dietrich Clemens

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Gerrit Müller-Rüster

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