BLE veröffentlicht neue Fördermöglichkeiten des Energieeffizienzprogramms!

Mit der am vergangenen Freitag veröffentlichten Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz werden neue Rahmenbedingungen für das seit 2016 bestehende Programm geschaffen.

Gespeist wird das Programm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) in Höhe von 156 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023, um die Ziele des Klimaschutzplans 2030 zu erfüllen. Dieser sieht vor, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 14 Millionen Tonnen gegenüber 2014 zu senken.

Gefördert werden die Beratung, investive Einzelmaßnahmen, Modernisierung und Neubau, der Wissenstransfer sowie die Erstellung eines CO2-Einsparkonzeptes. Neu in der Richtlinie sind die Fördermöglichkeiten für „Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung“ sowie „Mobile Maschinen und Geräte“. 

Der maximale Zuschuss für investive Maßnahmen beträgt 30 – 40 Prozent – Beratungen, welche im Rahmen der Beantragung zumeist notwendig sind, werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.

Gekoppelt sind die Förderungen für investive Maßnahmen an die realisierbaren CO2-Einsparungen. Dabei werden pro eingesparte Tonne CO2 zwischen 700 – 800 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner auf Seiten Treurat + Partner sind Herr Billerbeck, Herr Sievers und Herr Sauß.

Direkter Link zur BLE und der Richtlinie
 

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