Landwirtschaftliche Betriebe, die durch die Dürre in ihrer Existenz bedroht sind, können eine Beihilfe des Bund-Länder-Hilfsprogramms beantragen. Das Antragsverfahren wird in Schleswig-Holstein voraussichtlich Anfang Oktober in einem Online-Verfahren starten.
Die ersten Details stehen bereits fest:
Die Beihilfen werden demnach an sieben Bedingungen geknüpft sein. Dabei spielt unter anderem die Unternehmensgröße (< 250 Beschäftigte, < 50 Mio. € Jahresumsatz), das Schadensausmaß (> 30 %), die Prosperität (zusätzliche Einkünfte), das außerlandwirtschaftliche Gewerbeeinkommen, die Höhe des Privatvermögens, sowie die Leistungsfähigkeit des Betriebes eine Rolle. Außerdem ist ein Betrieb nur beihilfeberechtigt, wenn dieser ohne Dürre nicht existenzgefährdet wäre.
Die Frist für die Antragsstellung soll nach derzeitigem Stand am 30. Oktober 2018 enden. Zunächst sollen nur wenige Informationen benötigt werden, um die grundsätzliche Hilfeberechtigung festzustellen. Die endgültige Prüfung wird mit Vorlage des Jahresabschlusses 2018/19 erfolgen.
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