Meldefrist über Abgabe von Wirtschaftsdünger endet am 31. März!

Nach der Landesverordnung zur Umsetzung von Meldefristen bei Wirtschaftsdüngern müssen in Schleswig-Holstein alle Wirtschaftsdüngermengen, die abgegeben, befördert oder aufgenommen werden und eine Frischmasse von über 200 t Frischmasse im Jahr aufweisen, durch den Abgeber in der Datenbank gemeldet werden.

Die Frist für die zweite Hälfte des Kalenderjahres 2018 endet am 31. März 2019.

Zusätzlich ist bis zum 31. März der erste Nährstoffvergleich für Betriebe mit Bezugsjahr Kalenderjahr (31.12.) oder landwirtschaftlichem Wirtschaftsjahr (30.06.) zu erstellen.

Stand: | Agrar

Treurat . Partner . Berater

T+P Niederlassungen

Kiel

Eckernförder Straße 212
24119 Kiel-Kronshagen
t. 0431.5936-360
m. info@treurat-partner.de

Leck

Flensburger Straße 5 - 7
25917 Leck
t. 04662.8447
m. info@treurat-partner.de

Lüneburg

Stadtkoppel 26
21337 Lüneburg
t. 04131.7895-390
m. info@treurat-partner.de