Im Juli 2018 hat Schleswig-Holstein nach Angaben des MELUND als erstes Bundesland eine Landesdüngeverordnung verabschiedet. Mit der neuen Verordnung werden die bundesrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Düngemitteln in den Gebietskulissen bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung konkretisiert.
In der Nitrat-Kulisse (51 % der Landesfläche) bestehen demnach eine Untersuchungspflicht der Wirtschaftsdünger und Gärrückstände hinsichtlich der Nährstoffgehalte und eine Einarbeitungspflicht von Gülle und Gärresten von einer Stunde auf unbestelltem Acker. Zusätzlich wurde die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland verlängert. Die Pflicht der Vorhaltung von Lagerkapazität verbleibt bei sechs Monaten.
Als Phosphat-Kulisse wurden Gebiete ausgewiesen, die zumindest in Teilen dem Einzugsgebiet eines langsam fließenden oder stehenden Gewässers, in denen eine Eutrophierung durch Phosphateinträge landwirtschaftlichen Ursprungs nachgewiesen wurde, liegen. Die Phosphat-Kulisse umfasst 13 % der Landesfläche. Dort gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärreste, außerdem eine Beschränkung der Phosphatdüngung und eine Sperrzeit für phosphathaltige Düngemittel.
Robert Habeck betonte, dass in den Gebietskulissen dringender Handlungsbedarf bestünde. Es gehe kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren. Das gelte auch gerade vor dem Hintergrund des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes, der die Klage der Europäischen Kommission wegen nicht richtlinienkonformer Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die alte Düngeverordnung vollumfänglich bestätigt habe.