Agrarpolitik
Änderungen der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden erwartet. Die Mitgliedstaaten der GAP können die Junglandwirte-Prämie erhöhen und den Junglandwirten eine Zusatzprämie von bis zu fünf Jahren gewähren. Darüber hinaus dürfen sie über die Abschaffung der Plicht zum Nachweis eines „Aktiven Landwirten“ entscheiden. Zudem liegt es in der Entscheidung der Mitgliedstaaten, ob sie Direktzahlungen lediglich auf die Personengruppe der aktiven Landwirte begrenzen.
Anpassung der Definition „Greening“
Die Definition von Dauergrünland wird konkretisiert: eine Fläche darf nur noch dann als Dauergrünland bezeichnet werden, wenn sie ausschließlich zum Gras- oder Grünfutteranbau genutzt sowie mindestens fünf Jahre nicht ackerbaulich bearbeitet bzw. genutzt wird. Der Anbau von Elefantengras, Silphie und von Honigpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen ist nunmehr erlaubt. Pflanzenschutz ist auf diesen Flächen jedoch verboten.
Alterssicherung der Landwirte
Neben dem erhöhten Beitrag zur Landwirtschaftlichen Pflegekasse, wird der Beitrag zu der Alterssicherung der Landwirte für das Kalenderjahr 2018 monatlich auf 246 Euro (West) und 219 Euro (Ost) steigen. Der Beitrag aktiver Landwirte zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV), und für freiwillig in der LKV versicherte Mitglieder, steigt ebenfalls um ca. 16 Euro/Monat.
Stoffstrombilanzverordnung
Der Bundesrat hat der Einführung der Stoffstrombilanzverordnung zugestimmt, welche somit ab sofort gültig ist. Landwirte müssen ab diesem Jahr vollständig notieren, wieviel Stickstoff und Phosphor in ihren Betrieben ein- und ausfließt. Anhand der Stoffstrombilanz soll eine erhöhte Transparenz der Düngemittelverwendung geschaffen werden, um den Umweltschutz nachhaltig zu verbessern.
Mindestlohn in der Landwirtschaft
Zum 1. Januar 2018 gilt der neue Mindestentgelttarifvertrag in der Landwirtschaft. Demnach sind landwirtschaftlich Beschäftigte in der Lohngruppe I mit 9,10 Euro/Stunde zu vergüten. Erst ab dem 1. Januar 2019 wird der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns gelten.