Schleswig-Holstein vereinfacht Antragsverfahren zur Dürrebeihilfe

Am 25. September hat das Kabinett eine Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Dürrehilfe formal beschlossen. Gegenüber der ersten Veröffentlichung wurden folgende Vereinfachung des Antragsverfahrens vereinbart:

Vorzulegen ist nur noch der jüngste Steuerbescheid, nicht mehr die letzten drei.

Aktuell werden für Mais und Grassilage Schätzwerte ermittelt, die vor dem Start des Antragsverfahrens veröffentlicht werden sollen.

 

Weitere Informationen und eine beispielhafte Kalkulation des Ertragsausfall finden Sie hier.

Stand: | Agrar

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