Start des neuen Interessenbekundungsverfahren

Das neue Interessenbekundungsverfahren startet am 18. Juli 2022 und endet am 27. Juli 2022. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen können sich beteiligen.

Interessenbekundungen aus dem April 2021 verlieren ihre Gültigkeit. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen müssen erneut am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen, dazu ist eine vollständige Registrierung im Förderportal notwendig. Die Registrierung ist auch bis zum Ende des Interessenbekundungsverfahrens und darüber hinaus möglich. 

Bitte beachten Sie die Anpassung der Förderkategorien auf Basis der Richtlinie vom 27. Mai 2022.

Richtlinie

Pressemitteilungen Investitionsprogramm Landwirtschaft

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