Am 24. November 2017 hat der Bundesrat der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen auf landwirtschaftlichen Betrieben entschieden. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem kommenden Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen und sowohl ihre zugeführten als auch alle abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren.
Betroffen von der neuen Regelung sind zunächst nur Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Des Weiteren gilt die Verpflichtung für alle Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen und für Betriebe, die sowohl eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Als auch dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus dieser Biogasanlage oder sonst außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird.
Ab dem Jahr 2023 sollen schließlich alle Betriebe über 20 Hektar oder mit mehr als 50 Großvieheinheiten zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet werden. Auch Betriebe, die diese Schwellenwerte unterschreiten, müssen eine Stoffstrombilanz erstellen, sofern sie Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen.
In die Bilanzierung müssen alle Nährstoffströme, die in den Betrieb ein- und herausfließen, aufgenommen werden. Dabei gibt es zwei Bewertungsverfahren, aus denen betroffene landwirtschaftliche Betriebe ein Verfahren wählen können:
• entweder eine Bewertung der dreijährigen betrieblichen Stoffstrombilanz mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar
oder
• eine Bewertung der dreijährigen betrieblichen Stoffstrombilanz auf der Grundlage der Berechnung eines zulässigen dreijährigen Bilanzwertes nach Anlage 4 der Verordnung.
Ziel ist es, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können und Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden.