Tarifglättung in der Landwirtschaft

Nach gestriger Zustimmung durch die EU-Kommission ist die Tarifglättung für landwirtschaftliche Betriebe in Kraft getreten. Konkret wird bei der Tarifermäßigung die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommensteuerbelastung eines Dreijahreszeitraums mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung verglichen, die sich ergeben hätte, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem der drei Jahre gleich hoch gewesen wären. Die Tarifermäßigung kann für die Dreijahreszeiträume 2014 - 2016, 2017 - 2019 und 2020 - 2022 angewendet werden. Anträge können in Kürze beim zuständigen Finanzamt gestellt werden, sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an.

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