Verteilung des Liquiditätshilfeprogramms der Bundesregierung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Programm „Liquiditätssicherung“ für Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger) und Betriebe, die von der Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind, geöffnet. Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 01.07.2015 antragsberechtigt.

Der Bund unterstützt dieses Programm für die Milch- und Fleischerzeuger mit rd. 69 Mio. €. in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen. Folgende Voraussetzungen sind dabei für Darlehen und Zuschuss zu erfüllen:

Das Ergebnis des Betriebszweiges ist im Vergleich zu 2013 und 2014 um mindestens 30 % gesunken.

Laufzeit der Liquiditätshilfedarlehen zwischen vier und zehn Jahren.

Bezuschussung nur bei einer Laufzeit von höchstens sechs Jahren und mindestens einem Tilgungsfreijahr

Bezuschussung auch, wenn der Antrag nicht bei der Rentenbank gestellt wird (reine Hausbankdarlehen).

Bezuschussung von Darlehen die ab 01.01.2015 (Fleischerzeuger) bzw. 01.04.2015 (Milcherzeuger) aufgenommen wurden.

Erste Antragsrunde bis 15.12.2015.

Zuschuss, wenn 20 % Preisrückgang nachgewiesen werden kann Fleischerzeuger: Vergleichsperiode I. – III. Quartal 2015 zum I. – III. Quartal 2013 Milcherzeuger: Vergleichsperiode II. Quartal 2015 zum II. Quartal 2014

Zuschuss in Höhe von 10 % der Darlehenssumme, max. 10.000 €

2-Säulen Programm der Antragsverfahren

1. Säule: Bewilligung des Darlehens durch die Hausbank

2. Säule: Antrag auf Zuschuss zum bewilligten Kredit bei der BLE

Kein Windhundverfahren, evtl. Kürzung aller Zuschüsse bei großer Nachfrage

Zweites Antragsverfahren nur, wenn nach Ablauf der ersten Antragsphase noch Mittel > 1 Mio. € vorhanden

Unter folgendem Link der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) finden Sie nähere Informationen zu dem Programm sowie das Antragsformular zum Download:

Stand: | Agrar

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